Wie werde ich Mitglied der Genossenschaft?
Um Mitglied der Genossenschaft zu werden, muss man mindestens einen Genossenschaftsanteil im Wert von 250 Euro erwerben. Nach oben sind (theoretisch) keine Grenzen gesetzt. Die jeweilige Anleihe ist nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung und Zulassung durch den Vorstand der Genossenschaft zu entrichten.
Welche Rechte habe ich als Mitglied der Genossenschaft?
Eine Genossenschaft ist ein demokratisches Unternehmen. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl seiner Genossenschaftsanteile. Dementsprechend kann jedes Mitglied in der jährlichen Generalversammlung über die Entwicklung der Genossenschaft mitbestimmen und für Ämter kandidieren.
Wie ist unsere Genossenschaft aufgebaut?
Die Kulturhaus Neukirchen eG unterteilt sich in drei wichtige Organe: Die Generalversammlung, den Vorstand und den Aufsichtsrat. Genauere Infos zu den einzelnen Instanzen findet ihr hier.
Die Idee ist gut, aber die Welt noch nicht bereit – was passiert, wenn die Genossenschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät?
Wir sind überzeugt, dass dieses Szenario nicht eintreten wird. Wenn aber die Genossenschaft tatsächlich einmal wirtschaftlich vor dem Aus stehen sollte, dann gilt: Jedes Mitglied haftet maximal mit seinen Genossenschaftsanteilen. In unserer Satzung wird die sogenannte “Nachschusspflicht” explizit ausgeschlossen. Daher ist kein Mitglied verpflichtet, das Kapital der Genossenschaft im Insolvenzfall aufzustocken.
Wann kann ich meine Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigen?
Natürlich hoffen wir, dass dieser Fall nicht eintritt. Wenn man sich aber aus unterschiedlichen Gründen von seinen Genossenschaftsanteilen trennen will, dann gilt nach unserer Satzung: Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12.) möglich. Das jeweilige Geschäftsguthaben an der Genossenschaft bemisst sich nach dem festgestellten Jahresabschluss im Jahr der Kündigung und wird innerhalb von sechs Monaten nach dem Austritt ausgezahlt.
Was ist der Unterschied zwischen Genossenschafts- und Community-Mitglied?
Als Genossenschaftsmitglied ist man ein Teil des Unternehmens Kulturhauses Neukirchen. Dies geht mit verschiedenen Rechten und Pflichten einher. Community-Mitglieder sind ehrenamtlich Engagierte, die sich mit ihrem Können und Wissen in ganz unterschiedlichen Bereichen einbringen und somit aktiv helfen, das Kulturhaus als Ort der Begegnung zu gestalten. Es gibt einige Genossenschaftsmitglieder, die sich auch als Community-Mitglied engagieren, das ist aber kein Muss.