Organe der Genossenschaft

Als eingetragene Genossenschaft – kurz: eG – agiert das Kulturhaus Neukirchen auf dem Fundament dieser drei Organe:

Generalversammlung


Die Generalversammlung ist das Herzstück einer Genossenschaft. In diesem Rahmen kommen alle Mitglieder einmal im Jahr zusammen und entscheiden über alle wichtigen Belange der Genossenschaft, vom Umgang mit dem Jahresergebnis und über die weitere Ausrichtung der Genossenschaft hin zur Wahl des neuen Aufsichtsrats.

Aufsichtsrat


Der Aufsichtsrat ist so etwas wie das „gute Gewissen“ des Vorstandes. In diesem Sinne ist es seine Aufgabe, den Vorstand zu beraten, zu kontrollieren und ggf. zu intervenieren. Im August 2024 wurden folgende Personen in den Aufsichtsrat gewählt: Christian Stein, Dr. Bertram Triebel und Thomas Meng.

Vorstand


Der Aufsichtsrat beruft den Vorstand. Er ist für das laufende Geschäft der Genossenschaft verantwortlich und vertritt diese nach außen. Mit Gründung der Kulturhaus Neukirchen eG im August 2024 wurden Samuel Schürmann, Torsten Beck und Dennis Gernandt zum Vorstand ernannt.

Neugierig geworden?

  • Die Kulturhaus Neukirchen eG ist offen für neue Genossenschaftsmitglieder.
  • Alternativ könnt ihr auch als Community-Mitglieder aktiv werden.
  • Oder ihr unterstützt das Kulturhaus Neukirchen, indem ihr zu unseren Events kommt und/oder eine private Veranstaltung bei uns durchführt.